01 · SPEZIALISIERUNG
Konsequente Spezialisierung statt Mischportfolio
Während viele Kanzleien Wirtschaftsstrafrecht nur als Teilbereich führen, konzentriert sich stetter Rechtsanwälte ausschließlich auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Wir übernehmen keine allgemeine Strafverteidigung. Wir bearbeiten keine Routinefälle. Wir führen kein Mischportfolio und keine fachfremden Parallelbereiche.
Diese konsequente Fokussierung schafft eine außergewöhnliche Tiefenschärfe genau in den Verfahren, die für Entscheider, Organe und Unternehmen existenziell werden können.
02 · UNTERNEHMENSVERTEIDIGUNG
Frühe Unternehmensverteidigung seit 2004
Bereits seit 2004 — also seit Beginn der systematischen straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfolgung von Unternehmen in Deutschland — verteidigt Dr. Sabine Stetter Unternehmen, internationale Konzerne und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Mit der Gründung von stetter Rechtsanwälte im Jahr 2010 hat sie diese Spezialisierung konsequent in einer hochfokussierten Boutique-Kanzlei verankert und seither kontinuierlich fortgeführt.
Diese Fokussierung begann zu einem Zeitpunkt, als die Unternehmensverteidigung noch kein etabliertes Spezialgebiet war. Die heutige Positionierung der Kanzlei beruht daher nicht auf einer späteren Spezialisierungsentscheidung, sondern auf einer über viele Jahre gewachsenen Erfahrung im Kernbereich unternehmensbezogener Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren — von der frühzeitigen Risikoanalyse bis zur strategischen Führung komplexer Verfahren.
03 · ERFAHRUNG
Langjährige Erfahrung in Unternehmens- und Organverteidigungen
Die Kanzlei verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmen und Organmitgliedern in straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfahren.
Dazu gehören Verhandlungen über Unternehmensgeldbußen bis in den dreistelligen Millionenbereich sowie die Begleitung komplexer Ermittlungs- und Gerichtsverfahren mit erheblichen wirtschaftlichen und reputativen Auswirkungen.
Diese Erfahrung umfasst insbesondere Verfahren mit internationalem Bezug, parallelen Ermittlungen mehrerer Behörden, komplexen Unternehmensstrukturen, politischer oder öffentlicher Sensibilität und langfristigen weitreichenden Konsequenzen für Organisationen und ihre Führungspersonen.
04 · EINHEIT
Strategische Prävention und Verteidigung als Einheit
Für Sie und Ihre Organisation gehören strafrechtliche Prävention und strategische Verteidigung eng zusammen. Beide folgen derselben Logik: Risiken früh erkennen, Eskalationen begrenzen und Handlungsfähigkeit sichern.
Prävention ermöglicht es, sensible Konstellationen frühzeitig einzuordnen und kritische Entwicklungen zu vermeiden. Verteidigung setzt dort an, wo strafrechtlicher Druck bereits entstanden ist und Kontrolle zurückgewonnen werden muss.
Beide erfordern dasselbe Verständnis davon, wie Verfahren entstehen, wie sie eskalieren und welche Faktoren unter Druck tragfähige Entscheidungen ermöglichen.
Wer komplexe Verfahren versteht, kann sie verhindern. Und wer präventiv strukturiert arbeitet, verteidigt später souveräner.